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Sonntag, 4. September 2005 |
Leitlinien zur Realisierung einer abgestimmten Standortplanung
und Mobilfunknetzentwicklung innerhalb des Gebietes der Gemeinde Lindlar
Präambel:
Bei der Errichtung von Mobilfunksendeanlagen soll die Minimierung der
Strahlenbelastung im Rahmen der technischen Möglichkeiten unter
Berücksichtigung einer hinreichenden Mobilfunkversorgungsqualität im
Vordergrund stehen. Als Ergebnis des Gesprächs zwischen der
Bürgerinitiative, Herrn Dr. Peter Nießen als vereidigter
Sachverständiger für elektromagnetische Umweltverträglichkeit (EMVU)
und der Verwaltung am 08.08.2005 werden die auch vom Bau- und
Planungsausschuss in seiner Sitzung am 30.08.2005 unter
Tagesordnungspunkt 6 zustimmend zur Kenntnis genommenen Leitlinien zur
Realisierung einer abgestimmten Standortplanung und
Mobilfunknetzentwicklung festgeschrieben.
- Die flächendeckende Mobilfunkversorgung des Gemeindegebietes soll
auf eine hinreichende Versorgungsqualität oberirdischer Bereiche
beschränkt werden. Zur Minimierung der Strahlenbelastung wird seitens
der Gemeinde Lindlar auf eine qualitativ hochwertige
Mobilfunkversorgung von unterirdischen Räumen, wie Tiefgaragen und
Keller sowie von Häusern mit metallischen Fassaden verzichtet.
- Es sollen möglichst Standorte gewählt werden, die das jeweilige Versorgungsgebiet
von außen und von oben herab versorgen.
- Innerstädtisch soll die gemeinsame Nutzung von
Mobilfunkmasten durch mehrere Netzbetreiber zur Vermeidung einer
konzentrierten Strahlenbelastung möglichst unterbleiben.
- Veränderungen an bestehenden Sendeanlagen (wie die Erhöhung
der Sendeleistung, Veränderungen der Sektoren) sind mit der Gemeinde
abzustimmen.
- Bei der Planung und Errichtung neuer Mobilfunkstandorte ist
darauf hinzuwirken, dass sich die Anlagen städtebaulich und
landschaftlich integrieren und dass der jeweils neueste Stand der
Technik bezüglich strahlungsarmer Mobilfunktechniken zur Anwendung
kommt.
- Die Netzbetreiber sollen die Gemeinde möglichst frühzeitig
über geplante
Netzerweiterungen oder Ausbaumaßnahmen informieren, bevor Verträge für
Standorte unterschrieben werden. Im Gegenzug ist sie bei der
Standortsuche behilflich.
- Zur Durchsetzung der Schutzziele wird die Verwaltung u. a.
einen Appell über die örtliche Presse sowie die Homepage der Gemeinde
Lindlar an die Bevölkerung richten, worin darum gebeten wird, dass die
Bürger die Verwaltung vor Unterzeichnung von Miet- und Kaufverträgen
mit den Netzbetreibern informieren.
- Die Gemeinde Lindlar stellt den Netzbetreibern in Aussicht,
dass sie ihr Einvernehmen gem. § 36 BauGB zur Aufstellung baurechtlich
genehmigungsfähiger Mobilfunksendeanlagen erteilt und die
Standortverwirklichung unterstützt, wenn diese Leitlinien eingehalten
werden.
Lindlar, den 31.08.2005
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Dr. Hermann-Josef Tebroke
Bürgermeister
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