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Nur städtebauliche Argumente können den Bau von Mobilfunkanlagen verhindern |
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Sonntag, 15. März 2009 |
Das Ermessen liegt meist bei Null
Mit gesundheitlichen Bedenken wenden sich Mobilfunk-Gegner gegen den Bau von Antennen. Genau solche Argumente aber verfangen nicht, erklärt Dr. Helmut Schuster, Fachanwalt für Verfahrensrecht, im Gespräch mit der RUNDSCHAU .
RICHARD FÄRBER
RUNDSCHAU: Herr Dr. Schuster, es geht das Gerücht, Ihnen sei es gelungen, den Bau eines Mobilfunkmasts in einem Wohngebiet zu verhindern. Wie haben Sie das geschafft?
Dr. HELMUT SCHUSTER: Der Fall betraf den Altstadtbereich der Stadt Hechingen. Dort ist ein reines Wohngebiet ausgewiesen, in dem Antennenanlagen auf den Dächern aus städtebaulichen Gründen, also wegen der besonderen Bedeutung der Altstadtkulisse, ausgeschlossen sind. Es handelt sich aber um einen Einzelfall, der nicht verallgemeinerungsfähig ist.
weiter/Quelle: http://www.suedwest-aktiv.de/region/neuekreisrundschau/rundschau_lokal/4191264/artikel.php?SWAID=c0ff5fd2ed0dec3db2cc009ce84df0b1
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