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Gesundheitsbedenken: Französisches Gericht verbietet Handy-Mast Drucken E-Mail
Mittwoch, 18. März 2009

Das Urteil ist rechtskräftig: Weil eine Gesundheitsgefährdung nicht auszuschließen sei, muss ein Handy-Funkmast in Frankreich wieder abgebaut werden. Anwohner hatten gegen die Riesenantenne geklagt.

Versaillles - Das Unternehmen hatte den Ärger offenbar kommen sehen. Statt die Mobilfunkantenne einfach am Rand der Stadt aufzubauen, hatte man sich für ein aufwendigeres Verfahren entschieden, das Bauwerk, so gut es eben ging, als großen Nadelbaum getarnt. Die Anwohner aber ließen sich von dem Mummenschanz nicht irreleiten, klagten gegen den Sendemast - mit Erfolg. Das Berufungsgericht von Versailles verurteilte das Telefonunternehmen Bouygues Telecom nun, die Relais-Antenne wieder zu entfernen.

weiter/Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/mobil/0,1518,605785,00.html

 

 
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Politik ist nur der Spielraum, den die Wirtschaft ihr läßt. (Dieter Hildebrandt)

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Aufruf zur Mithilfe bei der Umsetzung
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von Bürgermeister Dr. Hermann-Josef Tebroke, Lindlar
http://www.lindlar.de/buergerinfo/
buergerservice/mobilfunkleitlinien.html

Leitlinien zur Realisierung einer abgestimmten
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innerhalb des Gebietes der Gemeinde Lindlar

http://www.lindlar.de/fileadmin/
downloads/Leitbild/Mobilfunkleitlinien.pdf

Recht
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Rechte der Nachbarn und Kommunen
ISBN 978-3-938807-28-6
3. Auflage 2008
Rhombos Verlag
Mobilfunk & Recht:
Schnellkurs für Nachbarn und Kommunen

Rechtsanwalt Dr. jur. Wolf Richard Herkner
Mobilfunkanlagen - Rechtlicher
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